Radikale Heckenschnitte bis Oktober verboten
Hilpoltstein. Um nistende Vögel und andere Tiere zu schützen, dürfen Hecken von März bis Ende September nicht radikal gestutzt oder komplett
entfernt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz. „Viele Gartenbesitzer wissen das aber leider nicht“, sagt ein Sprecher des Landesbundes
für Vogel- und Naturschutz (LBV) in Bayern. Durch zu viel Gehölzschnitt gehe Brutraum für die Vögel verloren. Das Verbot gilt nur für komplette Fällungen und
starke Rückschnitte, bei denen die Gehölze nur wenige Zentimeter über den Boden stehen bleiben. Weiterhin erlaubt sind Pflegeschnitte.
- lby