Gemeinsam Bayerns Natur schützen
Pressemitteilung "Volksbegehren Artenvielfalt" vom 07.02.2019
LBV Landesbund für Vogelschutz in Bayern
Adobe Acrobat Dokument 75.9 KB

Leserbrief zur Berichtserstattung "Volksbegehren"

im Berchtesgadener Anzeiger und Reichenhaller

Tagblatt vom 09. Februar 2019

 

Im Jahr 2017 hat der Entomologische Verein Krefeld Daten veröffentlicht, die einen dramatischen Artenschwund in Deutschland belegen. Seit Ende

der achtziger Jahre sind etwa drei Viertel der heimischen Insekten und die Hälfte der Vögel verschwunden.

Unbestritten ist das System der industriellen Landwirtschaft für diese Entwicklung mitverantwortlich: massiver Einsatz von Dünger und Insektiziden, immer häufigeres und früheres Mähen sowie der Verlust von Hecken und Brachflächen.

 

Aber es wäre unfair, die Landwirte hierfür alleine verantwortlich zu machen. Diese agieren in einem komplexen Spannungsfeld zwischen steigenden gesetzlichen sowie gesellschaftlichen Forderungen und hohem Preisdruck. Nichtsdestotrotz kann ich die generelle Ablehnung des Volksbegehrens

durch einen Teil der Landwirte nicht nachvollziehen, denn ein „Weiter so“ gefährdet langfristig auch deren Lebensgrundlage.

 

Ein Umdenken aller Beteiligten ist erforderlich, in der Politik, der Landwirtschaft, aber auch bei uns Verbrauchern. Sowohl die derzeitige Subventions-politik wie auch unsere „Geiz-ist-geil“-Mentalität bei Lebensmitteln müssen kritisch hinterfragt werden. Ziel ist, Leistungen bäuerlicher Betriebe für nachhaltige Bewirtschaftung und Naturschutz finanziell angemessen zu honorieren.

 

Die Fortführung des bisherigen Weges, der beim Artenschutz weitgehend auf Freiwilligkeit setzt, wird keine Trendwende bringen. Gerade wegen der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung von Umwelt- und Naturschutz ist daher eine klare politische Richtungsweisung erforderlich, welche die nötigen Rahmenbedingungen schafft.

Ich halte die Forderungen des Volksbegehrens angesichts des dramatischen Artenschwundes nicht für übertrieben. Es wäre zumindest ein erster Schritt.

Die Volksgesetzgebung ist ein zweistufiger Prozess. Nach einem erfolgreichen Volksbegehren hat der Landtag beim nachfolgenden Volksentscheid die Möglichkeit, auch einen vom Vorschlag des Volksbegehrens abweichenden Gesetzentwurf zur Abstimmung bringen.

 

Gerade vor diesem Hintergrund wäre ein Scheitern bereits in der ersten Phase fatal. Nur wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, muss sich die Politik ernsthaft mit Verbesserungen beim Naturschutz und Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt beschäftigen. Diese Chance sollten wir nutzen.

Dr. Gertraud Rieger

Schönau am Königssee

Leserbrief zum Bericht "Eine Unterschrift für die Umwelt"

im Reichenhaller Tagblatt vom 26. Januar 2019

 

04. Februar 2019

Wir wollen unseren bayerischen Landwirten dankbar sein, dass sie uns mit regionalen, frischen Produkten versorgen und uns Verbrauchern damit

eine Alternative zu der Schwemme von Nahrungsmitteln aus den Niederlanden, Spanien etc. ermöglichen. Der Fleiß der Landwirte findet viel zu wenig Anerkennung.

 

Das Volksbegehren zur Artenvielfalt rüttelt die Verbraucher auf und bringt Diskussionen in Gang – eine sehr gute Entwicklung in einer Demokratie!

Der Europameister in Sachen Bio heißt Österreich. In diesem kleinen Land ist jeder 5. Betrieb und jeder 5. Hektar Landwirtschaft biologisch bewirt-schaftet. Das angesagte Ziel ist es, bis 2025  30 % biologische Landwirtschaft zu erreichen.

 

Mit der nötigen Anerkennung für die aufwendige Arbeit der Landwirte und mit dem bewußten Kauf von regionalen, biologisch erzeugten Nahrungsmittel muss es uns Verbrauchern doch gelingen, der Agroindustrie zu zeigen, dass wir nicht an Chemie, toten Insekten und aussterbenden Vögeln interessiert sind!

 Uschi Moser

Bayerisch Gmain

Leserbrief zur Berichtserstattung "Volksbegehren"

im Berchtesgadener Anzeiger vom 02. Februar 2019

 

Herr Fegg kritisiert in seinem Leserbrief vom 30.01.2019 das Volksbegehren zur Artenvielfalt, da er trotz grundsätzlicher Zustimmung zu den Zielen mit Details nicht zufrieden ist. Einige seiner Argumente, wie der fehlende Bedarf an zusätzlichen Biolebensmitteln, ließen sich leicht widerlegen - das Gegenteil ist der Fall. Massenhaft müssen Kartoffeln, Äpfel usw. in Bioqualität importiert werden, da die deutsche Produktion nicht ausreicht. Andere Probleme sind Herrn Fegg zu wenig betont, wie etwa die Lichtverschmutzung.

 

Auch ich hätte gerne noch andere Punkte im Petitionstext enthalten gesehen. Aber anstatt uns in Einzelheiten zu verzetteln, sollten wir das große Ganze im Auge behalten: Der Berchtesgadener Talkessel mag mit seiner Kulturlandschaft ja noch fast einer Insel der Seligen gleichen. Touristen staunen über unsere Blumenwiesen, die es andernorts längst nicht mehr gibt. Aber schon bei einer kurzen Fahrt nach Norden beginnen die totgespritzten Maiswüsten soweit das Auge reicht. Dort muss man lange suchen, bis man einen singenden Vogel, eine Wildbiene oder das bunte Aufblitzen eines Schmetterlings findet.

 

Daher ist es so wichtig, dass wir jetzt die historische Chance einer Agrarwende nutzen - für eine kleinbäuerliche Landwirtschaft, lebendige Niederwild-reviere und eine artenreiche Natur, in der Kinder Tiere und Blumen nicht nur aus Bilderbücher kennenlernen. Ein "weiter so" mit windelweichen freiwillige Ansätze hat bisher krachend versagt, warum sollte es in der Zukunft etwas bringen? Herrn Feggs Aufruf zum Naturschutz im eigenen Garten

ist natürlich richtig, aber private Gärten machen eben nur ca. 2% der bayrischen Landesfläche aus, Agrarflächen aber 46%. Daher ist jede Unterschrift

für das Volksbegehren ein wertvoller Schritt hin zu einer lebenswerten Umwelt.

Mag. Toni Wegscheider

Schönau am Königssee

Volksbegehren „Rettet die Bienen“ – JETZT gilt’s!

Referentin Sabine Pröls
Referentin Sabine Pröls

 

Pressemitteilung vom 31.01.2019

der KG Berchtesgadener Land im Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e.V.:

 

29.01.2019 - Berchtesgadener Land.  Das Volksbegehren „Artenschutz – Rettet die Bienen!“ geht in die Zielgerade. Vom 31.1. bis 13.2.2019 können alle bayerischen Bürgerinnen und Bürger für ein neues, besseres Bayerisches Naturschutzgesetz in ihrem Rathaus unterschreiben. Für mehr Biotopvernetzung, mehr blühende Wiesen und mehr ökologische Landwirtschaft!

 

Dazu informierte mit einem Vortrag die Fachsprecherin für das Volksbegehren,

Sabine Pröls am Dienstagabend im Gasthof Bürgerbräu in Bad Reichenhall über

Inhalte und Ziele des Volksbegehrens „Rettet die Bienen!“.

 

Toni Wegscheider, 1. Vorsitzender der LBV-Kreisgruppe BGL, begrüßte die zahlreich erschienenen Vortrags-besucher und die Referentin Sabine Pröls. Mit einem aktuellen Bericht über eine zuvor stattgefundene Naturschutzfachveranstaltung stimmte er die Anwesenden auf das brisante Thema Artenschutz und den Fachvortrag zum Volksbegehren ein.

 

Eindrucksvoll verdeutlichte Sabine Pröls, Leiterin der LBV-Regionalgeschäftsstelle Inn-Salzach, dass das Aussterben vieler Tier- und Pflanzenarten ein weltweites Problem ist. Vom Freistaat aus kann nach dem Grundsatz „Global denken und lokal handeln!“ mit dem Volksbegehren nachhaltig die Agrarpolitik positiv verändert werden und Bayern übernimmt mindestens auf bundespolitischer Ebene eine Vorbildrolle.

 

Besonders im sogenannten Offenland, den Wiesen und Feldern haben Pflanzen und Tiere in ihrer Vielfalt und Menge bei uns dramatisch abgenommen. Insekten haben nicht nur eine enorme Bedeutung als Bestäuber von Blüten, sondern spielen eine wichtige Rolle im gesamten Ökosystem. So wirkt sich ihr Rückgang zum Beispiel auch auf Vogelarten wie die Feldlerche und den Kiebitz aus. Nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren leben in Bayern!

Bereits vor zwei Jahren verkündeten in der Medienlandschaft zahlreiche Schlagzeilen den „Stummen Frühling“ und die alarmierenden Dimensionen des Insektensterbens wurden einer breiten Öffentlichkeit erstmals bewusst. Die Untersuchungen der Krefelder Studie belegten unter anderem, dass 54% aller Bienen bedroht oder bereits ausgestorben sind, 73% aller Tagfalter verschwunden sind und über 75% aller Fluginsekten nicht mehr da sind.

Die Gründe sind vielfältig: zu nennen ist der Flächenverbrauch, Lichtverschmutzung und vor allem die Art der landwirtschaftlichen Nutzung. Da setzt das Volksbegehren an und möchte veränderte Rahmenbedingungen für eine naturverträglichere Landwirtschaft in Bayern.

 

Ausführlich stellte Sabine Pröls die Hauptanliegen des Volksbegehrens dar. Die wichtigsten Ziele sind: die Wiedervernetzung von Lebensräumen für Tiere, der Erhalt von Hecken, Bäumen und Feldgehölzen in der Landschaft, der Schutz der Uferrandstreifen vor ackerbaulicher Nutzung sowie die Forderung nach einem massiven Ausbau der ökologischen Landwirtschaft.

Mit einem Blick in den vorgelegten Gesetzesentwurf für ein besseres Bayerisches Naturschutzgesetz konnten sich alle Interessierten an diesem Abend davon überzeugen, dass die Ziele auch reell erreichbar und die Forderungen praktisch umsetzbar sind.

 

Besonders wichtig war es Sabine Pröls zu betonen, dass sich das Volksbegehren - entgegen der Aussagen des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) - inhaltlich explizit nicht gegen die Bauern richtet. Mit geeigneten staatlichen Förder- und Beratungsprogrammen, Verbesserungen in der landwirt-schaftlichen Berufsausbildung und Kooperation mit allen Beteiligten soll vielmehr ein nachhaltiges Ressourcenmanagement angestrebt und somit der Erhalt der landwirtschaftlichen Produktions- und unser aller Lebensgrundlagen erreicht werden. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten durch ihre Fachkompetenz insbesondere die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) und die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau

in Bayern e.V. (LVÖ), welche neben zahlreichen Bündnispartnern Unterstützer des Volksbegehrens sind.

 

Auch im Berchtesgadener Land gilt es jetzt dem Artenverlust in den Feuchtwiesen im Haarmoos bei Laufen bis hin zum Gipfel des Watzmanns etwas entgegenzusetzen, um auch den nachfolgenden Generationen die einmalige Schönheit und Vielfalt dieser Landschaft zu erhalten.

 

Abschließend appellierte Sabine Pröls daher an alle Anwesenden: „Bitte tragen Sie sich im Rathaus ein!“

Weitere Informationen und die Öffnungszeiten der Rathäuser während des Eintragungszeitraumes sind im Internet unter

www.volksbegehren-artenvielfalt.de abrufbar sowie der Tagespresse und amtlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.

 - S.P. / K.R. (LBV e.V.)

Veröffentlicht im R'haller Tagblatt vom 2. Februar 2019

Foto: J. Goldmann, LBV